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Rücktrittsversicherung

Folgendes können Sie von uns erwarten:

Hiermit übersenden wir Ihnen die Bedingungen unseres Stornofonds. Es ist wichtig, dass Sie wissen, für welche Fälle Sie abgesichert sind und für welche nicht, und ebenso, was Sie von uns erwarten können. Darum empfehlen wir Ihnen, diese Bedingungen aufmerksam durchzulesen.

Unten finden Sie einige Hinweise und Ratschläge.

Möchten Sie Ihre Reise stornieren?

Dann wenden Sie sich so bald wie möglich an den Kundendienst von Succes Holidayparcs. Tun Sie dies spätestens nach drei Werktagen. Sind Sie erkrankt oder hatten einen Unfall? Fragen Sie Ihren Arzt, ob er der Meinung ist, Sie könnten die Reise wie geplant antreten, auch wenn der Abreisetermin noch weit in der Zukunft liegt.

Im Interesse einer raschen Bearbeitung bitten wir Sie, Ihre Gründe für die Stornierung in allen Einzelheiten und umfassend darzulegen. Wir raten Ihnen, sämtliche Originalbelege, Rechnungen und Angebote oder anderes Beweismaterial aufzubewahren, da diese für den Forderungsprozess relevant sein können.

1. Vertragsbedingungen

1.1 Wann beginnt und endet Ihr Anspruch auf den Stornofonds?

Die Versicherung tritt unmittelbar nach Ihrem Kauf in Kraft. Sie sind ab dem Tage versichert, an dem Sie Ihre Police erwerben, jedoch nicht vor diesem Datum. Das bedeutet, dass wir nur für Schäden aufkommen werden, die während der Laufzeit Ihrer Versicherung eintreten – außer in dem Fall, dass Sie Ihre Prämie nicht termingerecht zahlen, da Sie und die anderen in der Police genannten Personen dann nicht versichert sind.

1.1.1 Wann werden wir Ihre Versicherung beenden?

In folgenden Situationen sind wir berechtigt, Ihre Versicherung zu beenden:
• Falls Sie uns absichtlich täuschen. Falls wir entdecken, dass Sie uns in Ihrem Ersuchen um Versicherung oder beim Absenden Ihrer Forderung nicht alle oder unzutreffende Informationen angegeben haben, werden wir das Versicherungsverhältnis unverzüglich beenden.
• Falls Sie die Versicherung ändern. In diesem Moment werden wir die Daten in gleicher Weise auswerten, als hätten Sie um eine neue Versicherung ersucht. Dies kann bedeuten, dass Ihre Versicherungsprämie höher oder auch niedriger ausfallen wird, aber auch, dass wir das Versicherungsverhältnis mit Ihnen beenden müssen. Falls die Änderung Folgen für Ihren Versicherungsstatus hat, erhalten Sie von uns darüber eine schriftliche Nachricht.

2. Stornierungsbedingungen

2.1 Was meinen wir, wenn wir ... sagen?
Stornokosten: Die der Buchung zugeordneten (anteiligen) Reisekosten und/oder Verwaltungsgebühren, die Sie zu zahlen haben, wenn Sie Ihre gebuchte Reise stornieren. Der Höchstwert für diese Kosten ist der auf Ihrer Rechnung genannte Betrag.
Schwere Erkrankung: Eine Erkrankung, die ohne spezielle Behandlung nicht kuriert werden kann und die auch trotz Behandlung dauernde Folgen haben kann.
Familienmitglieder ersten Grades: Ihr (Ex-)Ehemann, Ihre (Ex-)Ehefrau oder jene Person, mit der Sie in häuslicher Gemeinschaft leben und mit der Sie eine eingetragene Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft eingegangen sind, Eltern*, Adoptiveltern*, Pflegeeltern*, Stiefeltern*, Schwiegereltern*, Kinder*, Adoptivkinder*, Pflegekinder*, Stiefkinder*, Schwiegersöhne* und Schwiegertöchter*.
Familienmitglieder zweiten Grades: Brüder, Schwestern, Großeltern*, Enkelkinder*, Stiefbrüder, Stiefschwestern, Schwager* und Schwägerinnen*.
Familienmitglieder dritten Grades: Neffen, Nichten (Kinder von Brüdern oder Schwestern), Onkel*, Tanten*, Urgroßeltern* und Urenkelkinder.

Familie: Jene Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und die Sie auf Ihrer Reise begleiten. Falls Sie allein reisen, betrachten wir Sie als Familie.

Mitversicherte Person: jemand, der ebenso wie Sie auf Grundlage dieser Versicherung versichert ist.
Ungenutzte Reisetage: Reisetage, die Sie aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses nicht an Ihrem Urlaubsziel oder in Ihrer Unterkunft verbringen konnten.Unfall: plötzlich eintretende Gewalt mit äußerer Ursache. Jegliche Körperverletzungen müssen durch einen Arzt diagnostiziert werden. Unter 'Unfall' wird auch Folgendes verstanden:

• Erfrierungen, Ertrinken, Ersticken oder Hitzschlag;
• Verhungern, Verdursten, Erschöpfung und Sonnenbrand, die aufgrund unvorhergesehener Isolation eintreten;
• akute Vergiftungen durch andere Substanzen als Nahrungsmittel, Medikamente oder Substanzen des Freizeitbereichs;
• Infektionen durch krankheitserregende Stoffe bei unbeabsichtigtem Sturz ins Wasser oder in eine andere Substanz;
• Wundinfektion oder Blutvergiftung infolge des Unfalls;
• Komplikationen und Zustandsverschlechterungen als Folgen der Ersten Hilfe, die Sie nach dem Unfall erhalten haben, oder einer medizinisch notwendigen Behandlung, der Sie sich nach dem Unfall unterzogen haben;
• plötzliche Muskel- oder Sehnenrisse oder das plötzliche Auftreten von Verstauchungen und Verrenkungen;
• unbeabsichtigtes Verschlucken einer Substanz oder eines Gegenstandes, welches zur Körperverletzung führt. Hernien (Eingeweidebrüche) und die Folgen von Insektenbissen oder -stichen werden nicht als Unfälle angesehen.

Prämie: Der Betrag, den Sie für die Versicherung gezahlt haben. Dieser beläuft sich auf 6% des Mietpreises unter Berücksichtigung aller Rabatte.

Reise: gebuchte Personenbeförderungen und/oder Aufenthalte.
Reisepreis: Der Gesamtbetrag, den Sie für Buchungen und Reservierungen von Personenbeförderung und Unterkunft gezahlt haben. Ausgaben, die Sie am Urlaubsort tätigen, sind nicht Teil des Reisepreises. Darunter fallen beispielsweise Kosten von Eintrittskarten für Museen, Sehenswürdigkeiten und Ausflüge.

*: Hierunter fallen auch Partner, die durch einen Vertrag über eine eingetragene Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft in gleicher Relation zu Ihnen stehen.

2.2 Stornierung Ihrer Reise


2.2.1 Wann sind Sie versichert?
Sie sind für die Stornierungskosten ab dem Augenblick versichert, in dem Sie diesen Versicherungsschutz erwerben, bis zu dem Augenblick, zu dem Sie Ihre Reise antreten.

2.2.2 Wofür sind Sie abgesichert?
Die Versicherung deckt den Reisepreis einschließlich aller Aufpreise ab, die Sie gezahlt oder hinterlegt haben.

2.2.3 In welchen Fällen sind Sie abgesichert?
Ihr Stornofonds sichert Sie in folgenden Fällen ab:

1. Sie, ein Familienmitglied ersten oder zweiten Grades oder ein Lebenspartner von Ihnen versterben, erkranken schwer oder erleiden infolge eines Unfalls schwere Verletzungen.
2. Ein Familienmitglied dritten Grades verstirbt.
3. Sie, eine mitversicherte Person, ein Lebenspartner oder ein bei Ihnen lebendes Kind müssen sich einer medizinisch notwendigen Behandlung unterziehen.
4. Sie beziehen innerhalb von dreißig Tagen vor Antritt Ihrer Reise eine neue Mietwohnung oder eine neu errichtete Unterkunft. Sie sind auch versichert, falls Sie bei der Übergabe Ihrer bestehenden Unterkunft anwesend sein müssen – jedoch nur, sofern Sie auf den Zeitpunkt der Fertigstellung oder Übergabe keinen Einfluss haben.
5. Wenn Sie ohne eigenes Verschulden arbeitslos werden und Sie dadurch Ihre dauerhafte Beschäftigung verlieren.
6. Wenn Ihnen nach einer Zeit der Arbeitslosigkeit eine neue Tätigkeit angeboten wird und Ihr neuer Arbeitgeber der gebuchten Reise nicht zustimmt, da während der Tage der geplanten Reise Ihre Anwesenheit gewünscht wird. In diesem Fall muss es sich um eine Tätigkeit im Umfang von mindestens 20 Wochenstunden und über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten handeln.
7. Ihre langjährige Beziehung oder Ehe endet plötzlich. Unter einer "langjährigen Beziehung" verstehen wir eine Lebensgemeinschaft mit gemeinsamem Haushalt.
8. Einer oder Ihre beiden Elternteile oder eines oder mehrere Ihrer Kinder benötigt bzw. benötigen unerwartet dringende Pflege, für die nur Sie sorgen können.
8. Sie oder eine andere versicherte Person müssen aufgrund eines erheblichen Schadens am Eigentum, einer Mietunterkunft oder an dem Betrieb, bei dem Sie oder die mitversicherte Person arbeiten, präsent sein.

Für alle diese Ereignisse muss als Voraussetzung erfüllt sein, dass sie unvorhergesehen sind, unerwartet und während der Laufzeit dieser Versicherung eintreten müssen.

2.2.4 Was erstatten wir Ihnen?

Wir erstatten Ihnen die Stornierungskosten bis zur Höhe des Reisepreises einschließlich aller Aufpreise, die Sie gezahlt oder hinterlegt haben.

2.2.4 Welche Kosten werden Ihnen erstattet, wenn Sie Ihre Reise stornieren?
• Müssen Sie Ihre Reise aufgrund eines der unter Punkt 2.1 genannten Gründe stornieren? Falls ja, so erstatten wir Ihnen den Reisepreis zu 100%.
• Stornieren Sie Ihre Reise aus einem anderen Grund? Falls ja, so erstatten wir Ihnen pro Tag der Reise 75% des Reisepreises.

2.2.5 Was wird durch diese Versicherung nicht abgedeckt?

Schließen Sie diese Versicherung später als sieben Tage nach Buchung der Reise ab? Und müssen Sie die Reise aufgrund einer Erkrankung oder eines Gebrechens Ihrer selbst, eines Familienmitgliedes ersten, zweiten oder dritten Grades, eines häuslichen Betreuers oder Mitbewohners absagen? Und ist diese Erkrankung oder dieses Gebrechen bereits während der drei Monate vor Abschluss dieser Versicherung aufgetreten? In diesem Fall werden Ihnen die Stornierungskosten nicht erstattet.


2.3 Vorzeitige Beendigung Ihrer Reise

2.3.1 Wann sind Sie abgesichert?

Sie sind für die volle Dauer Ihrer Reise abgesichert. Antritts- und Abschlussdatum Ihrer Reise sind auf der Reservierungsbestätigung angegeben.

2.3.2 Welche Kosten werden erstattet?

Was wird Ihnen erstattet, wenn Sie Ihre Reise vorzeitig beenden?

• Müssen Sie Ihre Reise aufgrund eines der unter Punkt 2.1 genannten Gründe, für die Sie abgesichert sind, vorzeitig beenden? Falls ja, so erstatten wir Ihnen die Stornierungskosten zu 100%.

• Stornieren Sie Ihre Reise aus einem anderen Grund? Falls ja, so erstatten wir Ihnen pro Tag 75% des Reisepreises.

Sind Sie oder eine mitversicherte Person während der Reise für mindestens eine Nacht stationär aufgenommen worden? Falls ja, so haben Sie auch Anspruch auf Entschädigung für die Stornierungskosten.

2.3.3. Was ist nicht abgesichert?

Schließen Sie diese Versicherung später als sieben Tage nach Buchung der Reise ab? Und müssen Sie Ihre Reise aufgrund einer Erkrankung oder eines Gebrechens Ihrer selbst, eines Familienmitgliedes ersten, zweiten oder dritten Grades, eines häuslichen Betreuers oder Mitbewohners stornieren? Und ist diese Erkrankung oder dieses Gebrechen bereits während der drei Monate vor Abschluss der Versicherung aufgetreten? Falls ja, so werden Ihnen die Stornierungskosten nicht erstattet.

Schließen Sie diese Versicherung später als sieben Tage nach Buchung der Reise ab? Und wollen Sie die Reise aus einem Grund stornieren oder vorzeitig beenden, der während der drei Monate vor Abschluss der Versicherung bereits bestanden hat und/oder bekannt war? Falls ja, so werden Ihnen die Stornierungskosten oder die Kosten für die vorzeitige Beendigung Ihrer Reise nicht erstattet.

Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung von Buchungskosten oder Teilen derselben, die im Nachhinein (an Ihrem Urlaubsziel) angefallen sind. Darunter fallen beispielsweise die Kosten eines Ausflugs, der während der Reise gebucht worden ist.

Übersicht über die Absicherung im Falle einer Stornierung

Stornierung aus in den Bedingungen genannten Gründen Kosten/Preis

Stornierung aus anderem Grund keine Kostenerstattung

Erstattung für ungenutzte Reisetage

  • Im Fall stationärer Aufnahme (für mindestens eine Nacht) Reisepreis pro Tag
  • Im Fall vorzeitiger Reiseeendigung wegen eines Stornierungsgrundes Reisepreis pro Tag
  • Im Fall vorzeitiger Reisebeendigung aus privaten Gründen keine Erstattung